Nüchtern und pragmatisch bewerte die deutsche Bevölkerung die Migrationspolitik der vergangenen Jahre. Die Abwanderung von Fachkräften beurteile sie negativ und spreche sich mehrheitlich für eine stärkere Zuwanderung qualifizierter Kräfte aus. Zu diesen Ergebnissen kommt der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen (SVR) für Integration und Migration in seinem zweiten Jahresgutachten und macht entsprechende Reformvorschläge.
Die aktuelle Zuwanderung qualifizierter und hochqualifizierter Kräfte reiche nicht aus, um die umfangreiche Abwanderung von Fachkräften der letzten Jahre auszugleichen. An Staaten wie die Schweiz, Norwegen, Kanada oder die USA verliere Deutschland immer weiter Fachkräfte. Auf diese Entwicklung müsse mit einer Reform des Zuwanderungssystems reagiert werden.
Der SVR schlägt ein Drei-Säulen-Modell vor. Um Deutschland für ausländische Fachkräfte attraktiver zu machen, müsse zum einen die Mindesteinkommensgrenze zur Erlangung einer Niederlassungserlaubnis von 64.800 auf 40.000 Euro gesenkt werden. Als Zweites sollten ausländische Hochschulabsolventen statt einem künftig zwei Jahre Zeit haben, um in Deutschland einen Arbeitsplatz zu finden. Ferner sei aufgrund des hohen Arbeitskräftebedarfs in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT) die Einführung eines flexiblen Punktesystems notwendig. Punkte sollten in den Kategorien Alter, Sprachkenntnisse, Ausbildung und Familienangehörige vergeben werden. Beim Erreichen einer bestimmten Punktzahl sollen MINT-Fachkräfte auch ohne Arbeitsvertrag nach Deutschland zuwandern können.
Flucht und Asyl: In Europa müssten die Herausforderungen der irregulären Migration sowie der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen und Asylsuchenden gemeinsam geschultert werden. Vor dem Hintergrund der politischen Umbrüche in Nordafrika spricht der SVR von der Notwendigkeit einer funktionierenden Lastenverteilung. Zugleich müssten die europäische Grenzsicherung sowie die Grenzschutzagentur Frontex einer demokratischen Kontrolle unterstellt werden, um das Prinzip der Humanität zu wahren und bedrohten oder verfolgten Menschen Schutz zu gewähren.
Neue Herkunftsländer: Der SVR geht in seinem Gutachten davon aus, dass das internationale Konkurrieren um Fachkräfte zunehmen wird. Zugleich werden sich auch neue Herkunftsländer wie z. B. Ägypten, Indien, Marokko oder Usbekistan etablieren. Neue Anwerbestrategien seien daher unabdingbar.
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