Das Bürgerrechtsgesetz ist in Revision. Die EKM hat die zahlenmässigen Auswirkungen der Vorschläge des Bundesrates und jene der SPK des Nationalrates untersuchen lassen. Laut diesen Schätzungen wird die Zahl der Einbürgerungen in den nächsten Jahren um 3500 bis 5500 Personen jährlich zurückgehen. Ausschlaggebend ist die Änderung, wonach nur noch Personen mit einer C-Bewilligung ein Einbürgerungsgesuch stellen dürfen. »
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