Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus hat auf Begehren mehrerer Städte geprüft, ob diverse Plakate der Befürworter der Anti-Minarett-Initiative gegen das Rassismusverbot verstossen. In ihrer Würdigung kommt die Kommission zum Schluss, dass die Plakate ein Bedrohungsszenario des Islam entwürfen, der die friedliche muslimische Bevölkerung der Schweiz verunglimpfe. Dies könne den sozialen Zusammenhalt und den öffentlichen Frieden gefährden. Eine sorgfältige Güterabwägung zwischen Meinungsfreiheit, Diskriminierungsschutz und dem Schutz der schweizerischen Gesellschaft vor Hass fördernder Agitation sei vorzunehmen, sagt die EKR. Sie geht aber davon aus, dass diese Plakate strafrechtlich gemäss Art. 261bis nicht verboten sind.
Basel und Lausanne haben den Aushang eines solchen Plakates verboten. Andere Städte werden in den nächsten Tagen entscheiden.
Stellungnahme der EKR
0 Responses
Stay in touch with the conversation, subscribe to the RSS feed for comments on this post.