Eine Regelung, wonach junge Ausländer ohne Aufenthaltsrecht eine Härtefallbewilligung für eine Lehre erhalten sollen, ist in der Vernehmlassung teilweise dezidiert abgelehnt worden.
Die beiden Kammern des Parlaments hatten vor zwei Jahren mit knappen Entscheiden den Bundesrat gegen dessen Wunsch beauftragt, «Jugendlichen ohne gesetzlichen Status, die ihre Schulbildung in der Schweiz absolviert haben, den Zugang zu einer Berufslehre zu ermöglichen». Es dürfte sich um einige hundert ausländische Schulabgänger pro Jahr handeln, die als Kinder von Sans-Papiers ihrerseits, ohne eigene Schuld, kein Aufenthaltsrecht besitzen. Zur Umsetzung der Motion schlug der Bundesrat im letzten Februar vor, auf Verordnungsstufe die Ausnahmebestimmungen für Härtefälle entsprechend zu ergänzen.
Mit dem Vernehmlassungsentwurf erklärt sich die CVP einverstanden, da er eine stossende Ungleichbehandlung beseitige. Während Sans-Papiers auch weiterführende Schulen besuchen dürfen, ist ihnen die von einer Arbeitsbewilligung abhängige Berufsbildung verwehrt. Zustimmung ist auch von der SP und den Grünen zu erwarten. Dem Gewerkschaftsbund geht die Änderung zu wenig weit. Er fordert, dass eine Bewilligung erteilt wird – und nicht nur erteilt werden kann –, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Auch sollte eine Lehre nicht unmittelbar an die obligatorische Schule anschliessen müssen. Im gleichen Sinn nimmt der Evangelische Kirchenbund Stellung.
Gegner einer grosszügigeren Legalisierung von Sans-Papiers bleiben bei ihrer Opposition. Die SVP kritisiert zudem, dass der Bundesrat auf dem Verordnungsweg vorgehen will. Der Vorschlag sende als eine Art Generalamnestie völlig falsche Signale aus; illegal anwesende Personen sollten vielmehr ausgewiesen werden. Ähnlich spricht die FDP von einer Aushebelung der Gesetzgebung und einer Sogwirkung auf die irreguläre Einwanderung, zumal wohl auch die Eltern der betroffenen Lehrlinge in der Schweiz bleiben dürften. Den Auftrag des Parlaments spielt die FDP herunter: Im Nationalrat habe eine vertiefte Diskussion gefehlt.
Klar negativ äussern sich auch Organisationen der Wirtschaft. Das Problem würde jeweils nur um einige Jahre verschoben, schreibt der Arbeitgeberverband (der Bundesrat sieht daher eine Verlängerung der Bewilligung nach der Lehre als Möglichkeit vor). Die Unsicherheit einer weiteren Beschäftigung würde auch das Interesse der Arbeitgeber an der Ausbildung beeinträchtigen. Aus solchen Gründen wendet sich auch der Gewerbeverband gegen den Vorschlag. Er befürchtet sogar, dass ein Lehrbetrieb in eine rechtliche Grauzone geraten könnte – obwohl der Lehrling dann eben über «papiers», eine Bewilligung, verfügen würde.
Quelle: Neue Zürcher Zeitung
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