Die Asylgesetzrevision, die der Nationalrat nächste Woche behandelt, würde die Schweiz in manchem zu einem der restriktivsten Länder Europas machen oder gar die Flüchtlingskonvention verletzen.
Was als kleine Asylgesetzrevision anfing, ist im Nationalrat durch zusätzliche Anträge zu einer beachtlichen Revision geworden. Dabei wird, wie in den meisten Staaten, davon ausgegangen, dass das eigene Land sehr attraktiv sei für Asylsuchende. Ein Blick auf die Zahlen zeigt jedoch ein anderes Bild. Denn global gesehen bleiben mehr als 80 Prozent der Flüchtlinge in ihren Herkunftsregionen, in Entwicklungsländern, die bereits selber mit grossen Herausforderungen zu kämpfen haben. Dass nur ein kleiner Teil der Fluchtströme industrialisierte Staaten ansteuert, wurde auch deutlich bei den Umwälzungen in Nordafrika: Mehr als eine Million Menschen flüchteten aus Libyen – doch nicht primär zu uns, sondern nach Tunesien und Ägypten. Nur gerade 2 Prozent kamen nach Europa. Und während etwa 60 000 Tunesier 2011 in Italien landeten, stellten lediglich 2574 ein Asylgesuch in der Schweiz. Im Hinblick auf das grosse Ungleichgewicht, welches global existiert, wäre eine bessere Lastenteilung aus Sicht des UNHCR vonnöten.
Fluchtbewegungen sind eine globale Herausforderung – ausgelöst durch Konflikt, Gewalt und Verfolgung in den Herkunftsländern – und lassen sich nicht national steuern. Weil es sich beim Flüchtlingsschutz um ein globales Problem handelt, sind sich die Staaten prinzipiell einig, dass international und regional die gleichen oder wenigstens ähnliche Regeln gelten sollten. Die Schweiz ist jedoch gerade dabei, hier einen Sonderweg einzuschlagen und ihr System weiter zu verschärfen.
Eingeengter Flüchtlingsbegriff
1. Der Flüchtlingsbegriff ist im Völkerrecht definiert. In der Schweiz soll er nun eingeschränkt werden. Wehrdienstverweigerer sollen vom Asyl ausgeschlossen werden, auch wenn sie in ihrem Heimatland Gefahr an Leib und Leben befürchten müssen – ein «Alleingang» im internationalen und europäischen Kontext. Die ursprünglich vorgeschlagene Änderung sollte die gegenwärtige, völkerrechtskonforme Praxis nicht ändern. Nun ist der Text aber noch verschärft worden. Doch auch so könnten die Betroffenen nicht zurückgeschickt werden. Die Frage stellt sich also nach dem Sinn des Vorschlags. 2. Das Recht, Schutz zu suchen und zu erhalten, soll eingeschränkt werden auch für diejenigen, die tatsächlich Gefahren ausgesetzt sind. Zum Beispiel sollen Gesuchsteller, die während des Asylverfahrens während mehr als 20 Tagen nicht erreichbar sind, aus dem Verfahren ausscheiden und drei Jahre lang kein Asylgesuch mehr stellen dürfen. Solche Einschränkungen wären nicht vereinbar mit dem Völkerrecht.
Trennung von Familien
3. Das Familienasyl soll abgeschafft werden, egal ob die Familie zusammen geflüchtet ist oder nicht, obschon die Angehörigen von Verfolgten wegen Sippenhaftung oft genauso gefährdet sind wie die direkt Verfolgten selbst. Für Flüchtlinge bedeutet dies zudem oft jahrelange Sorgen um Familienmitglieder, von welchen sie vielleicht auf der Flucht getrennt wurden – und zumeist auch, dass sie ihre Kinder nicht mehr nachholen können. Weil die Zusammenführung in keinem andern Land möglich ist, wird sie zum Beispiel in den Staaten der EU klar vereinfacht. Für in der Schweiz vorläufig aufgenommene Kriegs- und Gewaltvertriebene soll die im europäischen Vergleich ohnehin schon lange Wartezeit gar auf fünf Jahre erhöht werden, bevor sie überhaupt einen Antrag auf Nachzug stellen können, obwohl sie zumeist auf Dauer nicht zurückkehren können. Die Vorschläge würden die Schweiz insgesamt zu einem der restriktivsten Länder Europas machen. Dabei ist die Einheit der Familie ein grundlegendes Prinzip im Völkerrecht und auch in der Schweiz als Grundstein der Gesellschaft anerkannt. 4. Auch beim Aufenthaltsstatus ist die Schweiz schon jetzt eines der restriktivsten Länder Europas. Die Genfer Flüchtlingskonvention sieht erleichterte Integration und Einbürgerung für vulnerable Personen vor. Für die Staaten der EU gilt schon jetzt, dass Flüchtlinge nach ihrer Anerkennung gleich ein Aufenthaltsrecht für drei Jahre erhalten. Danach sind sie in manchen Ländern sogar berechtigt, die Einbürgerung zu beantragen. In der Schweiz hingegen sollen die Bedingungen für die Niederlassung (C-Ausweis) deutlich strenger werden. Für vorläufig aufgenommene Konflikt- und Gewaltvertriebene sollen die Bedingungen, überhaupt eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, ebenfalls verschärft werden. Dies geht gegen den Trend in Europa, ihnen auf jeden Fall einen positiven Schutzstatus mit Aufenthaltstitel und oft ähnliche Rechte wie Flüchtlingen zu gewähren.
Schutz sollte im Zentrum sein
An Revisionsvorschlägen mangelt es nicht im Asylbereich. Reformen sind vonnöten und würden – wie auch die Bereitstellung der nötigen Ressourcen – der Effizienz wie auch der Fairness und somit der Glaubwürdigkeit des schweizerischen Asylsystems zugutekommen. Dabei darf aus Sicht des Flüchtlingshochkommissariats nicht vergessen werden, dass es sich bei vielen Asylgesuchstellern um schutzbedürftige Menschen handelt, die wegen Verfolgung, Gewalt und Konflikt ihre Heimat verlassen mussten. Das Asylsystem ist gedacht, um ihnen Schutz zu gewähren. Ein pragmatischerer, weniger politisierter Ansatz, der die eigentlichen Ziele des internationalen Flüchtlingsschutzes im Blick behält, ist daher gefragt. Unnötige Reformen verkomplizieren demgegenüber das System und schaden der Glaubwürdigkeit des ganzen Asylwesens.
Es sind wenige, um die es letztlich geht: Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene machen gerade einmal 0,6 Prozent der Schweizer Gesamtbevölkerung aus – und es sind immer noch weniger als 1 Prozent, wenn man die Asylsuchenden mit einbezieht. Dies, obschon seit Jahren regelmässig etwa 40 bis 50 Prozent als schutzbedürftig anerkannt werden.
Von Susin Park, seit 1994 beim Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) tätig.
Quelle: NZZ
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