Ist das Verstehen von Gesprächen am Stammtisch ein Kriterium, um die Sprachkompetenz eines Ausländers zu beurteilen? Oder bedeuten «angemessene Kenntnisse der deutschen Sprache», wie sie bei Einbürgerungen vorgeschrieben sind, das Verstehen und Ausfüllen von Formularen? Ausländer, die eingebürgert werden möchten, müssen Deutsch können, zumindest soviel steht fest. Im Kanton Zürich lassen die Gemeinden diese Kenntnisse zunehmend in standardisierten Tests prüfen. Damit liegen sie ganz auf der Linie des neuen Bürgerrechtsgesetzes.
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