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	<title>Kommentare zu: Religion als Staatsangelegenheit</title>
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	<description>von der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen / de la Commission fédérale pour les questions de migration</description>
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		<title>Von: Daniel G</title>
		<link>http://www.migration-news.ch/?p=278&#038;cpage=1#comment-59</link>
		<dc:creator>Daniel G</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Nov 2009 21:58:43 +0000</pubDate>
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		<description>Die sogenannten Fakten der Autorin stimmen nicht. Art. 72 BV sagt nämlich nur aus, dass &quot;Bund und Kantone Massnahmen treffen können, zur Wahrung des öffentlichen Friedens zwischen den Angehörigen der verschiedenen Religionsgemeinschaften&quot;. Ich brauche hier wohl nicht den Unterschied zwischen &quot;können&quot; und &quot;alles dafür zu tun&quot; zu erläutern. Folglich wird die Bundesverfassung gar nicht verletzt. Deswegen war es auch korrekt, dass der Initiativtext von der Bundeskanzlei zugelassen wurde.
Nun noch zur Meinungs- und Informationsfreiheit nach Art. 16 BV: Erst Austausch von Meinungen gewährleistet freie Willensbildung des Volkes. Deshalb erhält sie ein grosses Gewicht. In einer demokratischen Gesellschaft kommt der Meinungsäusserungsfreiheit eine herausragende Bedeutung zu. Sie ist konstituierendes Element einer Demokratie. Ohne die Meinungsäusserungsfreiheit kann nicht von Demokratie gesprochen werden. Der ungehinderte Fluss von Meinungen, die Möglichkeit etwas zu kritisieren und andere Ansichten zu äussern, stellen das Fundament einer Demokratie dar.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die sogenannten Fakten der Autorin stimmen nicht. Art. 72 BV sagt nämlich nur aus, dass &#8220;Bund und Kantone Massnahmen treffen können, zur Wahrung des öffentlichen Friedens zwischen den Angehörigen der verschiedenen Religionsgemeinschaften&#8221;. Ich brauche hier wohl nicht den Unterschied zwischen &#8220;können&#8221; und &#8220;alles dafür zu tun&#8221; zu erläutern. Folglich wird die Bundesverfassung gar nicht verletzt. Deswegen war es auch korrekt, dass der Initiativtext von der Bundeskanzlei zugelassen wurde.<br />
Nun noch zur Meinungs- und Informationsfreiheit nach Art. 16 BV: Erst Austausch von Meinungen gewährleistet freie Willensbildung des Volkes. Deshalb erhält sie ein grosses Gewicht. In einer demokratischen Gesellschaft kommt der Meinungsäusserungsfreiheit eine herausragende Bedeutung zu. Sie ist konstituierendes Element einer Demokratie. Ohne die Meinungsäusserungsfreiheit kann nicht von Demokratie gesprochen werden. Der ungehinderte Fluss von Meinungen, die Möglichkeit etwas zu kritisieren und andere Ansichten zu äussern, stellen das Fundament einer Demokratie dar.</p>
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		<title>Von: Selen</title>
		<link>http://www.migration-news.ch/?p=278&#038;cpage=1#comment-23</link>
		<dc:creator>Selen</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Oct 2009 09:59:20 +0000</pubDate>
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		<description>In Ihrer Stellungnahme vom Oktober 2008 behauptet die Rassismuskommission: &quot;Ein Minarett-Verbot schränkt das Recht der Musliminnen und Muslime ein, ihre Religion allein und in Gemeinschaft mit anderen auszuüben.&quot; Als gläubiger Moslem verletzt mich diese Aussage sehr. Musliminnen und Muslime können auch ohne Minarette ihre Religion allein und in Gemeinschaft mit anderen ausüben. Sie können dies in einer Moschee und in einem islamischen Gemeinschaftszentrum tun. Minarette sind keine Versammlungsräume, es handelt sich dabei um Türme. Aus diesem Grund braucht es in der Schweiz auch keine Minarette. Lasst uns Moslems doch einfach in Ruhe. Wir können unseren Glauben heute schon ohne Probleme in unseren Gemeinschaftszentren und Moscheen ausüben. Der Bau eines (nicht notwendigen) Minarettes verstärkt nur die Spannungen zwischen der einheimischen Bevölkerung und uns Moslems. Oder habt Ihr schon versucht, einen katholischen Glockenturm im Kosovo oder in der Türkei (ein zukünftiges EU Land) zu bauen? Was meint Ihr, wird wohl geschehen? Diese simplen Fragen kann jeder für sich selbst beantworten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>In Ihrer Stellungnahme vom Oktober 2008 behauptet die Rassismuskommission: &#8220;Ein Minarett-Verbot schränkt das Recht der Musliminnen und Muslime ein, ihre Religion allein und in Gemeinschaft mit anderen auszuüben.&#8221; Als gläubiger Moslem verletzt mich diese Aussage sehr. Musliminnen und Muslime können auch ohne Minarette ihre Religion allein und in Gemeinschaft mit anderen ausüben. Sie können dies in einer Moschee und in einem islamischen Gemeinschaftszentrum tun. Minarette sind keine Versammlungsräume, es handelt sich dabei um Türme. Aus diesem Grund braucht es in der Schweiz auch keine Minarette. Lasst uns Moslems doch einfach in Ruhe. Wir können unseren Glauben heute schon ohne Probleme in unseren Gemeinschaftszentren und Moscheen ausüben. Der Bau eines (nicht notwendigen) Minarettes verstärkt nur die Spannungen zwischen der einheimischen Bevölkerung und uns Moslems. Oder habt Ihr schon versucht, einen katholischen Glockenturm im Kosovo oder in der Türkei (ein zukünftiges EU Land) zu bauen? Was meint Ihr, wird wohl geschehen? Diese simplen Fragen kann jeder für sich selbst beantworten.</p>
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