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Category Archives: Meinungen/Opinions

  1. Ein einig Volk von mitteleuropäisch Geprägten?

    by Elsbeth Steiner

    steDas Bürgerrechtsgesetz soll revidiert werden. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates, die sich ursprünglich gar nicht mit dem Vorhaben befassen wollte, hat nun eine ganze Reihe von Änderungen vorgeschlagen. Es sind durchwegs Vorschläge, die den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts erschweren wollen. Sie atmen den Geist einer Schweiz, die sich als etwas Besonderes betrachtet, die in ihren kleinen Kreis nur Menschen aufnehmen will, die “es auch wirklich verdienen”. Vorläufig Aufgenommene gehören offenbar nicht dazu – und bestimmte Gruppen von Jugendlichen auch nicht. So jedenfalls muss man eine Aussage von SPK-Mitglied Kurt Fluri lesen. Er begründete die Abschaffung der doppelten Anrechnung der Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr damit, dass heute oft Jugendliche in der Schweiz lebten, die “nicht mitteleuropäisch geprägt” seien. Dies führe zu Konflikten. Wenn die SDA Nationalrat Kurt Fluri richtig zitiert hat, stellt sich die Frage, ob da nicht Personen aufgrund ihrer Herkunft wenn nicht diskriminiert, so zumindest diskreditiert werden.

    Es gibt auch eine andere Schweiz. Sie sieht das Bürgerrecht als eines der Instrumente, welche jene Menschen, die für längere Zeit hier leben, in unsere Gesellschaft einbinden will, die sie nicht nur mit Pflichten, sondern auch mit Rechten ausstatten will. Und diese Schweiz will allen das Bürgerrecht erteilen, die als integriert gelten. Woher sie bzw. ihre Eltern gekommen sind, spielt dabei keinerlei Rolle.

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  2. Auf der Suche nach “nützlichen” Einwanderern

    by Elsbeth Steiner, Swiss Migration News

    Im Jahr 2013 kommen neue Ideen auf den Tisch – auch im Bereich Migrationspolitik. Unter den 44 Ideen für die Schweiz, welche Avenir Suisse präsentiert, ist eine „Idee für Übermorgen“: eine Abgabe für Neueinstellungen aus dem Ausland, welche die Arbeitgeber zu entrichten hätten. Damit würde es attraktiver, Einheimische anzustellen. Da dies gegen das Freizügigkeitsabkommen verstösst (Diskriminierung), wäre eine solche „Steuer“ freiwillig. Wofür das gesammelte Geld verwendet werden sollte, darüber muss der Think Tank aber noch nachdenken. »

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  3. L’accès à l’apprentissage pour les sans-papiers : une ouverture justifiée

    Copyright by Anita Schläfli

    Etienne Piguet

    by Etienne Piguet

    Dès février 2013, les jeunes étrangers sans autorisation de séjour pourront effectuer un apprentissage. Cette mesure surprend à première vue : un Etat peut-il promulguer des règles de séjour tout en prévoyant des accommodements lorsqu’elles ne sont pas respectées ? Plusieurs raisons plaident cependant pour cette ouverture : »

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  4. Normalfall Migration

    by Walter Leimgruber, Präsident EKM
     

    Wirft man einen Blick in die Zeitung und auf den Bildschirm, so erscheint nichts anormaler als Migration zu sein: Nichts löst mehr politische Aktivitäten aus, nichts führt zu so schrillen und alarmistischen Berichten. Migration wird oft als eine bedauerliche Entgleisung beschrieben, als Unterbruch des Normalzustandes. In der Tat hat nichts die moderne Gesellschaft stärker geprägt als dieses Bild der Sesshaftigkeit. Und nichts hat mehr zur Herausbildung moderner Nationalstaaten beigetragen als die Fähigkeit, Grenzen zu schliessen, die Bewegungen der Bürger zu kontrollieren und notfalls zu unterbinden. Es ist für uns heute kaum mehr vorstellbar, dass es bis zum Ersten Weltkrieg ganz selbstverständlich war, dass die Grenzen etwa nach Deutschland oder Frankreich ohne weiteres überquert werden konnten, dass es praktisch keine Ausweiskontrollen gab, dass man hüben wie drüben wohnte, arbeitete und auch heiratete. Das alles gilt uns vielmehr als Erscheinung der neuen europäischen Öffnung, doch Regionen in Grenznähe waren einst offener gegenüber dem benachbarten Ausland, als das heute mit der Freizügigkeit der Fall ist. »

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  5. Neues von der “Nebenregierung”

    by Elsbeth Steiner

    steEndlich, im Jahr, in dem sich die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen EKM schwerpunktmässig mit dem Thema Citoyenneté befasst, wird ihre Arbeit und ihre Stellung gebührend gewürdigt. Ein Kolumnen schreibender nationaler Politiker adelt die EKM als “Nebenregierung der Migranten”.

    Da macht man sich als Angestellte im Sekretariat jahrelang Sorgen und Vorwürfe, weil es nicht gelingen will, der seriösen und wichtigen Arbeit der Kommission zum Medienecho zu verhelfen, das sie verdiente. Und nun dies: Anerkennung aus jener Partei, welche die Kommission immer mal wieder abschaffen will.

    Aber so war es natürlich von Herrn Mörgeli nicht gemeint. Er bezeichnet die Mitglieder der EKM als “Migrantenfilz” und als “professionelle Integranten” (was immer das auch sein mag). Diese Beschimpfungen sollen die Resultate des kürzlich von der Kommission vorgestellten Berichts zur aktuellen Praxis der Wegweisungen diskreditieren.

    Die EKM hat neue Zahlen zu den Wegweisungen von straffälligen Ausländern vorgelegt und kann feststellen, dass von Jahr zu Jahr mehr Wegweisungen verfügt werden. Das ist ein klares Anzeichen dafür, dass die aktuelle Gesetzgebung genügt, dass es weder Initiative noch Gegenvorschlag braucht. Die Häme, welche Nationalrat Mörgeli wegen dieses Entscheides über die Kommission ausgeschüttet hat; und die Kritik, die man sich auch von Mitte bis Links einhandelt, wenn man nicht in den Chor derjenigen einstimmt, welche “endlich etwas unternehmen wollen”, weisen auf eine politische Modeströmung hin. Im Ausländerbereich sind radikale Lösungsvorschläge und fremdenfeindliche Ansichten salonfähig geworden. Und wer nun denkt, das sei wieder eine Behauptung aus dem “Migrantenfilz”, der sollte die Südostschweiz lesen. Dort wagt es einer, der die Schweizer Politik über Jahrzehnte verfolgt hat, genau den gleichen Gedanken zu äussern. Der frühere Chefredaktor und jetzige CEO der Zeitung schreibt in seinem Sonntagskommentar, dass sich am Beispiel der Ausschaffungsinitiative aufzeigen lasse, dass sich “unter dem Druck radikaler Forderungen das gesamte Koordinatensystem der Politik verschieben kann”. Und weiter: “Man diskutiert nicht mehr, ob die Schweiz solche Radikallösungen überhaupt will, sondern nur noch darum, wie man mit ihnen international noch das Gesicht wahren kann.”

    Kolumnist Mörgeli hat die EKM-Mitglieder als “Migrationsfunktionäre” bezeichnet. Dass sie genau dies nicht sind, werden sie auch in Zukunft unter Beweis stellen: mit fachlich fundierten, in die Zukunft gerichteten Stellungnahmen und Empfehlungen. Die nächste befasst sich mit der aktiven Bürgerschaft, mit der Beteiligung von “Mitbürgerinnen und Mitbürgern” ohne Schweizer Pass am gesellschaftlichen und politischen Leben. Dabei empfiehlt sie das kantonale und kommunale Stimm- und Wahlrecht für niedergelassene Ausländer – auch wenn diese Forderung nicht dem politischen Trend entspricht…

    Bericht zur aktuellen Praxis der Wegweisungen von kriminellen Ausländern

    Programm der EKM-Jahrestagung zu Citoyenneté vom 4. November

    Wenn nichts mehr gilt, was einmal war (Andrea Masüger)

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  6. Criminels – étrangers – intégration: un lien discutable

    by Francis Matthey

    mattheyAinsi donc, le peuple votera sur l’initiative visant «le renvoi des criminels étrangers», lancée avec succès par l’UDC en 2007 durant la campagne des élections fédérales. Il votera également sur le contre-projet des chambres fédérales qui est appelé à faire échec à l’initiative afin d’éviter le renouvellement du résultat de l’initiative sur l’interdiction des minarets. Au renvoi sans condition de tous les étrangers sanctionnés par l’un des délits énumérés dans l’initiative, le parlement a décidé d’un texte formulant également une série de délits, mais inscrivant le renvoi dans le respect des principes contenus dans la Constitution fédérale, dans les dispositions du droit international et les principes de la proportionnalité.

    Même si la législation actuelle permet d’ore et déjà le renvoi des étrangers condamnés pour criminalité, de nombreux parlementaires ont soutenu le contre-projet, rien que pour contrer l’initiative.

    Dans le débat qui reprendra sans doute cet automne devant le peuple, il convient de souligner trois éléments:

    • Le premier est le terme «criminel». Certes, le code pénal, dans sa récente révision, ne lie pas ce terme à une définition qualitative des infractions mais à une définition quantitative. Il précise ainsi, dans son article 10, que les crimes sont des infractions possibles d’une peine privative de liberté de plus de trois ans. A l’évidence, le terme de «criminel» a fait jusqu’ici l’objet d’une utilisation abusive. La terminologie joue avec l’inconscient collectif, avec le sentiment d’insécurité et la relation de faits divers, dramatiques ou dramatisés.
    • Le deuxième est lié à l’appellation «étrangers», telle qu’utilisée dans l’initiative. L’Office fédéral de la statistique a établi en 2009 que 52% des personnes prévenues étaient de nationalité suisse, 29% de nationalité étrangère résidant en permanence dans notre pays, 4,4% liées au domaine de l’asile, les prévenus restant étaient des étrangers sans permis de séjour de longue durée. Pour ce qui est des condamnations d’adultes, les Suisses figurent pour 49% et les étrangers 51%. Toutefois ici, on ne peut distinguer entre les étrangers établis dans notre pays et les autres (transits, touristes, frontaliers, etc.). Nos connaissances des faits sont encore lacunaires et le débat actuel se construit sur des bases fragiles, même si on doit reconnaître une surreprésentation des étrangers dans les chiffres actuels. Et, qu’en serat-il des étrangers établis depuis longtemps dans notre pays, et même de leurs enfants nés en Suisse?
    • Le troisième élément concerne la liaison établie entre la disposition constitutionnelle sur le renvoi et celle de l’intégration. On peut ici se demander si la relation faite entre l’intégration et la pénalisation est opportune. Une disposition véritablement indépendante eut été plus positive et sans doute moins équivoque, mieux comprise et mieux acceptée.

    Ainsi à travers l’initiative, et le contre-projet, ne nourrit-on pas une nouvelle fois un climat d’hostilité et de crainte à l’égard de la population étrangère? Quel message envoie-t-on, quels préjugés renforce-t-on? La liaison entre criminalité, étrangers et intégration ne va sans doute pas renforcer la cohésion sociale dont nous avons tant besoin pour l’avenir de notre pays.

    Ne nourrit-on pas une nouvelle fois un climat d’hostilité et de crainte à l’égard de la population étrangère? Quel message envoie-t-on, quels préjugés renforce-t-on?

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  7. Gegen ein einseitiges Integrationsverständnis

    by Simone Prodolliet

    prs

    Simone Prodolliet

    Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern wird heute von Parteien jeder Couleur als wichtig und notwendig erachtet. Wie dies allerdings genau aussehen soll, wie der Begriff der Integration dabei inhaltlich gefüllt wird und welches die Zielgruppen entsprechender Massnahmen sein sollen, darüber gibt es unterschiedliche Ansichten.

    Der Begriff der Integration auf nationaler Ebene fand Mitte der Neunzigerjahre Eingang in die Ausländer- und Migrationspolitik. Im Gegensatz zur lange verfolgten Assimilationspolitik seit den Sechzigerjahren sollte mit dem Begriff “Integration” eine Trendwende markiert werden. Im Vordergrund stand dabei die Vorstellung von Integration als einem Prozess, der sowohl Migrantinnen und Migranten als auch Einheimische betrifft und Einfluss auf die Entwicklung der gesellschaftlichen Strukturen auf allen Ebenen hat.

    Seit geraumer Zeit lässt sich beobachten, dass im Zusammenhang mit Integration immer zunächst an Ausländerinnen und Ausländer gedacht wird. Es ist viel von Forderungen die Rede, Ausländerinnen und Ausländer sollten erst mal die Sprache lernen. Niemand bestreitet heute, dass landessprachliche Kenntnisse ein grosser Vorteil für den Integrationsprozess des Einzelnen ist. Häufig wird allerdings das Sprachenlernen als eigentliches Integrationsziel missverstanden. Dabei ist Sprache lediglich ein Mittel, welches den Weg der Integration ebnet.

    Ein Integrationsverständnis, das sich darauf beschränkt, Sprachkenntnisse in Deutsch oder Französisch bei Zugewanderten messen zu wollen, führt in eine Sackgasse. Solange nicht auch öffentliche und private Institutionen das Bewusstsein entfalten, dass eine pluralistische Gesellschaft selbst gefordert ist, auf dynamische Entwicklungen Antworten zu geben, können Integrationsprozesse längerfristig nicht gelingen.

    Dies hat mit Multkulti-Romantik nichts zu tun, sondern ist die Voraussetzung dafür, dass die Herausforderungen, die eine zunehmend auf Mobilität ausgerichtete Gesellschaft mit sich bringt, bewältigt werden können. Die bundesrätliche Politik in Sachen Integration misst der Verantwortung sowohl des Einzelnen als auch der Gesamtgesellschaft grosse Bedeutung zu. Dabei wird darauf verwiesen, dass Integration dann als gelungen zu bezeichnen ist, wenn der chancengleiche Zugang zum wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Leben auch für Ausländerinnen und Ausländer gewährleistet ist. Damit verknüpft sein müssen auch der konsequente Abbau von Integrationshemmnissen sowie die Bekämpfung von Diskriminierung. Beides gehört in den Aufgabenbereich privater und öffentlicher Institutionen. Die Instrumente, dies umzusetzen, sind weitgehend vorhanden und bedürften lediglich deren konsequenter Umsetzung.

    In den Arenen politischer Debatten ist von einem solchen Integrationsverständnis leider nicht viel zu hören. Es ist an der Zeit, Integrationspolitik künftig vermehrt wieder dahingehend zu denken, dass sowohl die individuelle Ebene als auch die gesamtgesellschaftliche Ebene berücksichtigt werden. Die beiden Ebenen sind dabei nicht nur als einander ergänzend, sondern als untrennbar miteinander verknüpft zu verstehen, sozusagen wie ein Zwillingspaar, bei dem die eine Seite ohne die andere nicht auskommt. Auf einer solchen Basis kann Chancengleichheit tatsächlich hergestellt werden.

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  8. Kein Sozialversicherungsabkommen mit dem Kosovo mehr

    by Rita Schiavi

    Rita Schiavi

    Rita Schiavi

    Mit Jugoslawien hatte die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen, das mit den einzelnen Ländern des ehemaligen Jugoslawien, auch mit dem Kosovo, weitergeführt wurde. Zum Teil wurden diese Abkommen neu verhandelt und angepasst. Nicht so mit Kosovo: Ohne Verhandlungen und ohne Voranmeldung hat der Bundesrat beschlossen, das Sozialversicherungsabkommen mit Kosovo nicht mehr zu erneuern, so dass es per 1. April 2010 auslaufen wird!

    Als Grund werden die Erfahrungen mit einem Pilotprojekt angegeben. Da es schwierig ist, die Gesundheitssituation von Rentenbezügern im Ausland zu überprüfen, – im Kosovo leben 300 IV-Rentenbezüger aus der Schweiz – hat das Bundesamt für Sozialversicherungen Sozialdetektive nach Kosovo geschickt. Diese seien angeblich „bedroht“ worden und hätten ihre Arbeit nicht ausführen können! Die kosovarische Regierung wusste nichts von diesem Projekt, und gegen die angebliche Bedrohung wurde auch keine Anzeige erstattet.

    In der Schweiz leben 170’000 Menschen aus Kosovo. Viele von ihnen arbeiten im Baugewerbe und anderen Berufen, wo das Risiko, invalide zu werden, besonders hoch ist. Die Kündigung des Abkommens bedeutet, dass diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur noch dann eine IV-Rente beziehen können, wenn sie in der Schweiz leben! Wer seine Familie in Kosovo hat und deshalb zurückkehren möchte, kann dies nicht tun, weil er damit sein Recht auf Rente verwirken würde. Als Nicht-EU-Mitglieder müssen Kosovaren auch damit rechnen, dass ihnen im Falle einer Invalidisierung die Aufenthaltsbewilligung nicht erneuert wird. Das würde bedeuten, dass sie die Schweiz verlassen müssten und keine Rente mehr beziehen könnten.

    Das Sozialversicherungsabkommen regelt auch die Auszahlung von Kinderzulagen für Kinder im Ausland. Auch die Kinderzulagen für Kinder, die im Kosovo leben, würden damit nicht mehr ausbezahlt.

    In meinem Augen ist die Aufhebung dieses Abkommens ein Skandal und bedeutet eine massive Diskriminierung der Menschen aus Kosovo, die seit vielen Jahren in der Schweiz leben und arbeiten. Ausserdem wäre es meines Erachtens auch nicht haltbar, invaliden Kosovaren die Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu verweigern, sie also faktisch auszuweisen, wenn sie dadurch ihrer Rentenansprüche verlustig gehen.

    Ich bin deshalb der Ansicht, dass der Bundesrat dieses Abkommen mit dem Kosovo neu verhandeln muss.

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  9. Minarette integrieren!

    by Simon Röthlisberger

    Simon Röthlisberger

    Simon Röthlisberger

    Die Initiative „Gegen den Bau von Minaretten“ will die Ausbreitung und die Sichtbarkeit des Islams unterbinden. Dabei verkennen die rechtskonservativen und evangelikalen Kreise, dass Menschen muslimischer Religion sehr oft schon seit Jahrzehnten hier leben und arbeiten. Sie sind Teil der Gesellschaft. Übrigens sind viele Schweizer Bürgerinnen und Bürger und damit nicht einmal mehr „Ausländer“. Die Frage ist also, wie die Schweiz mit ihrer multireligiösen Wirklichkeit umgeht.

    Die Minarettinitiative ist Ausdruck einer doppelten Diskriminierung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe: Die Mehrheit der Musliminnen und Muslime in der Schweiz kommt aus dem ehemaligen Jugoslawien. Und es sind genau diese Einwanderer, die seit Jahren mit Vorurteilen konfrontiert werden. Die Initiative ist ein weiterer Akt der Diskriminierung, der das Gegenteil von Integration bewirkt.

    Weshalb hat die Sichtbarkeit muslimischer Glaubensgemeinschaften Einfluss auf die Integration ihrer Mitglieder in der Schweiz? Wer einer Gemeinschaft angehört, die möglichst unsichtbar bleiben muss, der kann sich unmöglich akzeptiert fühlen. Wer nicht akzeptiert wird, kann sich nicht als Teil der Gesellschaft begreifen. Und wer nicht Teil der Gesellschaft ist, ist nicht integriert.

    Religionsgemeinschaften sind einerseits Orte, wo Glaube gelebt wird, andererseits bieten sie ihren Mitgliedern die Möglichkeit, soziale Kontakte zu knüpfen. Solche Netzwerke sind essenziell, um das Leben in der Fremde zu organisieren und beispielsweise Arbeit oder eine Wohnung zu finden.

    Religionsgemeinschaften haben also einen gesamtgesellschaftlichen Nutzen. Zur Stärkung dieser integrativen Funktion müsste der rechtliche Schutz islamischer Gemeinschaften erweitert werden. Berechtigt ist deshalb die Forderung islamischer Gemeinschaften im Kanton Luzern, eine öffentlich-rechtliche Anerkennung durch den Staat zu erlangen. Je nach Kanton sind auch andere Formen der staatlichen Anerkennung denkbar. Dadurch werden die zivilgesellschaftliche Einbettung, die Transparenz und die demokratischen Funktionsweisen gefördert.

    Die Debatte über die öffentliche Anerkennung von weiteren Religionsgemeinschaften als die Landeskirchen steht erst am Anfang. Die Minarettinitiative zielt hingegen komplett in die Gegenrichtung: Anstatt der Integration wird die Desintegration muslimischer Glaubensgemeinschaften und ihrer Mitglieder als Prinzip in der Bundesverfassung angestrebt. Solche Ausschlussprozesse einer auch zahlenmässig bedeutenden Bevölkerungsgruppe haben negative Auswirkungen auf den Zusammenhalt der gesamten Gesellschaft.

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  10. Dangereux: flirter avec les limites de l’acceptable

    by Kais Fguiri

    Le minaret est un appendice architectural tardif des mosquées. Son but est de fournir un point élevé au muezzin pour les appels à la prière. Il symbolise aussi la présence des croyants musulmans dans un espace social. En Suisse, les minarets restent muets, fruit d’un choix raisonnable des musulmans.

    S’il est bien égal pour la plupart des musulmans établis en Suisse qu’une mosquée possède ou non un minaret, une telle initiative (contre la construction de minarets) les blesse profondément, provoquant même parfois leur colère. Elle procède en effet d’une démarche discriminatoire qui vise les seuls musulmans. Elle touche de plus les personnes au plus profond de leur identité, même si la grande majorité des musulmans en Suisse est peu pratiquante. La blessure provient aussi du fait que l’attaque procède d’un amalgame entre intégristes violents et simples citoyens de confession musulmane.

    Cette campagne haineuse pousse les musulmans aux questions et constats suivants :

    • Si l’initiative contre la construction de minarets n’est pas compatible avec le Pacte international relatif aux droits civils et politiques et qu’elle menace la liberté religieuse et peut-être aussi la paix religieuse dans notre pays, comment a-t-elle pu être présentée à nos concitoyens ?
    • Même si les autorités suisses estiment que l’initiative sera rejetée par le peuple, la campagne agressive menée par les populistes risque de mettre à mal la confiance des musulmans dans ce pays. On pense bien entendu aux dérapages xénophobes tels que l’affiche représentant une femme voilée à côté d’un drapeau suisse transpercé par des minarets et donnant une image de musulmans agressifs et mal intentionnés.
    • La campagne populiste utilise le prétexte des minarets pour apeurer les Suisses, en surfant sur l’émotionnel du moment. Le fond de commerce n’est pas nouveau et vise bien sûr à faire le plein d’électeurs quitte à ostraciser une catégorie de notre population et à affaiblir les droits fondamentaux. Le risque est grand que l’image de la Suisse paie le prix fort d’une démarche irresponsable.

    Malgré cette atmosphère désagréable, les musulmans doivent conserver leur calme et garder à l’esprit que des Suisses et les plus hautes autorités du pays s’opposent à cette initiative jugée contraire aux valeurs fondamentales nationales. Cette initiative résulte de la démocratie directe suisse qui demande l’avis de l’ensemble des citoyens, même sur des propositions qui peuvent flirter parfois avec les limites de l’acceptable. Il est vrai que les subtilités d’un tel système politique est très difficile à expliquer à l’étranger.

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  11. Religion als Staatsangelegenheit

    by Regula Stämpfli

    Regula Stämpfli

    Regula Stämpfli

    Welche Demokratie ist eigentlich in der Schweiz gemeint? Ist es die, deren Rechtsstaat vom Bundespräsidenten in einer Hauruck-Aktion am 18. Februar 2009 zugunsten einer Grossbank an die USA verraten wurde? Ist es die, welche – wiederum vom Bundespräsidenten – gegenüber Libyen mit einem Knebelvertrag eingeschränkt wurde? Ist es die, welche – diesmal von der Justizministerin – den international gesuchten Verbrecher und Künstler Roman Polanski vier Jahre gemütlich in der Schweiz Ferien machen lässt, um ihn dann, per Zufall und geschicktem Timing, nach einem UBS-Deal zwischen der Schweiz und den USA vor laufenden Kameras zu verhaften? Ist es die Demokratie, die bezüglich Religionsfrieden Verfassungsrecht verletzt, um zugunsten eines Religionskampfes Verfassungsrecht zu garantieren?

    Die Schweizer Demokratie und ihr Verfassungsrecht sind offenbar alles andere als präzis. Je nachdem entscheiden Recht oder Macht. Und immer wird formell juristisch argumentiert, selbst wenn ganz offensichtlich politisch gehandelt wird. Da wird das sog. „Volk“ sakrosankt vor jedes internationale und nationale Recht gestellt. Solche politische Unkultur sagt viel aus nicht nur über die herrschenden politischen und medialen Machtverhältnisse, sondern auch über die seltsamen Demokratietheorien an Schweizer Universitäten.

    Nochmals die Fakten: Die Initiative gegen den Bau von Minaretten verstösst klar gegen Art. 72 der schweizerischen Bundesverfassung. In diesem gibt es den Auftrag an Bund und Kantone, alles dafür zu tun, die Wahrung des öffentlichen Friedens zwischen den verschiedenen Religionsgemeinschaften aufrechtzuerhalten. Zudem sind religiöse Bauten immer noch Angelegenheit der Kantone – also eine weitere Verletzung des Bundesverfassungsrechts.

    Es ist schleierhaft, weshalb die Bundeskanzlei einen derartigen Initiativtext zugelassen hat. Viel Schlamassel, viel Aufregung, viele Probleme, viele Verletzungen auf allen Seiten hätten dadurch vermieden werden können.

    Der verfassungsrechtliche Schlamassel ist nun aber angerichtet und zeigt grosse politische Folgen. Die Initianten der Minarett-Initiative setzen alles daran, den öffentlichen Frieden zwischen den Religionsgemeinschaften zu gefährden. Präsentiert werden Plakate, deren Bildbotschaft klar ist: Minarett gleich Terrorismus gleich Frauen mit Schleiern. Die Initianten wissen dabei das Verfassungsrecht auf ihrer Seite und pochen auf Meinungsäusserungsfreiheit. Die Kommission gegen Rassismus entscheidet klug und sieht von einem Verbot der Plakate ab, weil dies den Initianten einen Opferstatus verleihen würde, der ihnen in dieser Angelegenheit nicht zusteht. Es obliegt nun den Städten zu entscheiden, wie flächendeckend die Plakate aufgehängt werden sollen. Doch eines ist klar: Die Initianten haben mit ihren Provokationen das höchste Gut in den herrschenden Mediendemokratien erreicht: nationale Aufmerksamkeit. Hoffen wir nur, dass diese nicht auch noch international wird…

    Hätte die schweizerische Elite in den Universitäten, in den Regierungsämtern sowie in den Parlamenten etwas mehr Unrechts- und Rechtsbewusstsein und ein Sensorium dafür, dass eine Demokratie nicht nur auf einer Mehrheit, sondern auch auf dem Rechtsstaat und dem Föderalismus gründet, wären schwarze Schafe, braune Hände auf Schweizerpässen und nun auch Minarett-Raketen undenkbar, mehrheitlich inakzeptabel und schliesslich lächerlich.

    Doch solange sogar auf universitärer Ebene nicht über das Verhältnis von Demokratie, Meinungsäusserungsfreiheit sowie verfassungsrechtlichen und internationalen Verpflichtungen nachgedacht wird, werden solche Initiativen nicht nur zugelassen, sondern mit einigen Chancen eventuell sogar angenommen.

    Das Skandalon in dieser Geschichte sind eben nicht die anstössigen Plakate, sondern die breite mediale Akzeptanz einer derartigen Initiative, derartiger Bilder sowie einer äusserst einfältigen Diskussion über Presse- und Meinungsfreiheit. Zudem fällt auf, dass eine starke, intellektuelle und verfassungsrechtliche Minderheit kaum das Wort ergreift und in den Medien eh nicht präsent ist.

    Religion sowie die Volkstribunen sind so eigentliche Staatsträger geworden. Kein gutes Zeichen für die Demokratie. Doch ein Lichtblick in dieser dunklen Geschichte bleibt: Frank Bodin. Wenn schon die Behörden den Unterschied zwischen Toleranz, Demokratie und Offenheit gegenüber Intoleranz, Tyrannei der Mehrheit und Isolation nicht mehr kennen, ist auf die Werber Verlass. Der Himmel über der Schweiz ist wirklich gross genug:

    plakat

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  12. Sport oder Religion? Eine unzulässige Frage

    by Elsbeth Steiner

    ste

    Elsbeth Steiner

    Sie spielt Basketball. Und sie spielt gut, ist schnell und gewandt. Die 19-jährige Luzerner Gymnasiastin, deren Eltern aus dem Irak eingereist sind, ist ein Musterbeispiel erfolgreicher Integration: nicht nur, aber auch wegen des Sports. Die junge Frau macht nicht nur auf dem Spielfeld von sich reden, sie engagiert sich auch im Vorstand des Sportclubs.

    Eine Erfolgsgeschichte! Es wäre eine Erfolgsgeschichte – wenn das Kopftuch nicht wäre. Denn die talentierte Basketballerin trägt aus religiöser Überzeugung Kopftuch. Und weil der internationale Basketballverband das Tragen von religiösen Zeichen auf dem Feld verbietet, wurde sie vor die Wahl gestellt: Kopftuch oder Spielberechtigung? Sie hat sich für das Kopftuch entschieden.

    Sport oder Religion? Es ist schade, dass eine junge emanzipierte Frau eine solche Entscheidung treffen muss. Sie trägt ihr Kopftuch, weil sie dies will, nicht weil ihre Familie sie dazu zwingt. Das zeigt ihre jüngere Schwester, die ihr Haar offen zeigt.

    Hier ein Vorschlag für einen Kompromiss, den der Sportverband eingehen könnte: Die Spielerin trägt ja auf dem Feld nicht ein Kopftuch, sondern eine Kappe. Diese muss man nicht unbedingt als religiöses Symbol sehen. Man könnte sie auch als Alternative zum Haarband sehen, das andere Sportlerinnen tragen.

    Denn niemand legt seine religiöse Überzeugung in der Garderobe ab. Und religiöse Zeichen auf Sportplätzen sind gang und gäbe. Achten Sie bei der nächsten Fussballübertragung darauf, wie die Spieler einlaufen. Manch einer, manchmal die Mehrheit eines Teams, bekreuzigt sich beim Betreten und sogar neustens beim Verlassen des Spielfeldes. Und dies vor einem Millionenpublikum am Bildschirm.

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  13. Ausländische Staatsangehörige ticken gleich wie Schweizer

    by Simone Prodolliet

    prs

    Simone Prodolliet

    Wer in der Integrationsarbeit tätig ist, hebt immer wieder die Bedeutung der Information hervor. Das ist richtig so. Denn gute Informationen erleichtern die Integration und ermöglichen Zugänge zu den zentralen gesellschaftlichen Bereichen wie Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheitswesen, soziale Sicherheit oder Wohnungswesen.

    Der Informationsauftrag der Behörden sieht sich vor die Herausforderung gestellt, die Gesamtheit der in der Schweiz wohnhaften Bevölkerung zu erreichen. Aus Sicht der Integrationspolitik stellt sich immer wieder die Frage, wie man insbesondere an die Zielgruppe der Migrantinnen und Migranten gelangen kann. In wie viele und in welche Sprachen müssen Broschüren übersetzt werden? Sollen besondere Mittel kreiert oder spezifische Kanäle benutzt werden, damit die Diffusion von Information an Zugewanderte sicher gestellt wird? Ist der Einsatz von Schlüsselpersonen angezeigt oder müsste man die Zusammenarbeit mit Organisationen von Migranten ins Auge fassen?

    Solche und ähnliche Fragen wird man sicherlich auch in Zukunft beantworten und je nach zu vermittelnder Botschaft jeweils neu diskutieren müssen. Einen Aspekt kann man jedoch gesorgt geben: Migrantinnen und Migranten verhalten sich in ihrer Informationsbeschaffung nicht anders als Einheimische. Oder umgekehrt: Schweizer ticken gleich wie ausländische Staatsangehörige.

    Die Studie «Wege zu einer besseren Kommunikation. Kooperation mit Netzwerken von Zugewanderten» kommt zu diesem überraschenden Ergebnis. Ausländer und Schweizer unterscheiden sich in ihrem Vorgehen nicht, wenn sie eine Arbeit oder Wohnung suchen, ein gesundheitliches Problem haben oder einen juristischen Rat brauchen. Die repräsentative Befragung von je 300 Schweizern (ohne Migrationshintergrund!), Albanisch-Sprechenden und Türkinnen und Türken ergab, dass zunächst das persönliche Umfeld, das heisst Familienangehörige oder der engere Freundeskreis sowie Fachpersonen wie Apotheker, Hausärztinnen und Anwälte kontaktiert werden. Eine wichtige Informationsquelle ist zudem das Internet. Erst in zweiter Linie werden spezialisierte Stellen aufgesucht. Die angegebenen Informationskanäle der befragten Migrationsgruppen zeigte ausserdem deutlich, dass Organisationen von Zugewanderten sowie Interessenvereinigungen für die Vermittlung von Information zwar eine Rolle spielen, jedoch nicht den hohen Stellenwert haben, den man annehmen könnte.

    Entgegen der ursprünglichen Vermutung, dass für die Migrationsbevölkerung besondere Informationskanäle geschaffen werden müssten, führen uns die Resultate der Studie zur Schlussfolgerung, dass für die Verbreitung von Informationen an Migrantinnen und Migranten ebenso differenziert vorgegangen werden muss wie für die Mehrheit der Bevölkerung. Es gilt daher, in Zukunft nicht nur spezifisches Informationsmaterial für ausgewählte Bevölkerungsgruppen aufzubereiten oder partnerschaftliche Kooperationen mit Organisationen von Zugewanderten einzugehen. Ebenso sehr müssen die bisher unterschätzten persönlichen Netzwerke und die bislang wenig beachtete Rolle von Fachpersonen in die Ausgestaltung einer für alle Bevölkerungsteile adäquaten Informationspolitik berücksichtigt werden.

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